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ZENSUS 2022 - Die Volkszählung

Waffenbrunn

Cham in den Startlöchern für den Zensus

11.Mai 2022

Zensus 2022 startet im Mai

Ab Anfang Mai werden im ganzen Landkreis Cham die bestellten Interviewer und Interviewerinnen unterwegs sein, um die ihnen zugeteilten Adressen zu begehen und die Namen an den Klingelschildern zu notieren. Zwei Wochen später beginnen die persönlichen Befragungen. In einem 5- bis 10-minütigen persönlichen Interview werden ausgewählte Haushalte (ca. 35.000 Bürger und Bürgerinnen) und alle in Wohnheimen wohnende zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus gibt ein Teil der Befragten zusätzlich Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

Warum gibt es den Zensus überhaupt?

Da viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig und alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Diese Erhebung wird auch bei uns im Landkreis Cham stattfinden. Mit dem bundesweiten Zensus sollen Erkenntnisse und Zusammenhänge über Zahl, Größe und Struktur der Wohnhaushalte gewonnen werden. Auf der Grundlage dieser Daten können Wirtschaft, Politik und Gesellschaft Entscheidungen zielgerichteter treffen und Investitionen besser planen. Beispiels-weise könnte der Bau eines Kindergartens vorangetrieben werden, wenn in einer Gemeinde mehr Kinder leben als ursprünglich angenommen.

Was kommt wann auf mich zu?

Ab 1. Mai beginnen offiziell die Begehungen der zufällig ausgewählten Adressen durch Interviewer und Interviewerinnen. Das bedeutet, die Erhebungsbeauftragten nehmen die Anschrift in Augenschein, um ihre Route für die Interviews effizient zu planen und notieren Briefkästen- oder Klingelschilder, um den dort wohnhaften Haushalten namentlich Terminankündigungsschreiben zustellen zu können. Im Rahmen der Begehungen findet kein persönlicher Kontakt zwischen Erhebungsbeauftragten und den Haushalten vor Ort statt. Die persönlichen Interviews starten am 16. Mai. Das ist wichtig zu wissen, denn Trittbrettfahrer sind bekanntlich nie ausschließbar, auch wenn sich die Erhebungsbeauftragten immer mit ihrem Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorstellen werden.

Ab 9. Mai beginnt der Versand der zweiten Anschreiben an Eigentümer für die Gebäude- und Wohnungszählung durch das Landesamt für Statistik. Hier finden keine persönlichen Interviews statt und die Verantwortlichkeit liegt beim Landesamt für Statistik.

Von 16. Mai bis 6. August finden die persönlichen Haushaltsbefragungen durch die Erhebungsbeauftragten statt und laufen immer nach demselben Schema ab: zum angekündigten Termin klingeln die Erhebungsbeauftragten an der Haustür. Das persönliche Gespräch dauert etwa 5-10 Minuten pro Person – die Befragungsergebnisse erfassen die Interviewer und Interviewerinnen auf einem Tablet.

Von Juni bis November können zur Qualitätssicherung bereits erfasster Daten vereinzelt persönliche Wiederholungsbefragungen angesetzt werden. Durchgeführt wird dies jedoch vom Landesamt für Statistik.

Was passiert mit meinen Daten?

Wer sich an dieser Stelle um die Verwendung seiner Daten Sorgen macht, den können wir beruhigen. Ziel dieser Erhebung ist eine Datenerfassung ausschließlich für das Statistische Bundesamt. Alles läuft gemäß der Datenschutzgrundverordnung, Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht möglich und dienen rein statistischen Zwecken. Eine Weitergabe an andere Stellen ist durch das sogenannte Rückspielverbot untersagt. Informationsaustausch, beispielsweise mit der Polizei oder anderen Behörden, findet nicht statt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Zensus-Büro sowie die Erhebungsbeauftragten sind dementsprechend geschult.

Wie kann ich mich zusätzlich informieren?

Wer jetzt schon wissen möchte, was auf ihn zukommen könnte, kann gerne die Internetseite www.zensus2022.de besuchen. Hier erhalten Sie neben umfangreichen Informationen zum Zensus auch einen Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Bei Fragen dazu oder zur Wiederholungsbefragung können Sie sich an das Statistische Landesamt wenden. Erreichbar ist es unter der Hotline 0911/21552-87400 oder per Email: gwz@statistik.bayern.de. Des Weiteren finden Sie einen Musterfragebogen für die Haushaltsbefragung. Hier steht Ihnen die Erhebungsstelle des Landkreis Cham unter der Telefonnummer 09971/78-002 zur Verfügung. Auf der Homepage www.landkreis-cham.de/zensus befinden sich regionale Infos zum Zensus sowie Videos.

 

 

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