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Rückschnitt von überhängenden Bäumen/Sträuchern

Waffenbrunn

Die Gemeinde Waffenbrunn bittet alle Eigentümer von Grundstücken, deren Bäume und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen, diese entsprechend zurück zu schneiden. Auch Mieter, Pächter und sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei nasser Witterung überhängende Zweige erheblich den Verkehr behindern können, weil sie meist sehr tief hängen. Auch verdeckte Verkehrszeichen sind frei zu schneiden.

Besitzer von Waldgrundstücken sollten überprüfen, ob Äste auf öffentliche Wege überhängen. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, auf die Grenze zurückgeschnitten werden.

Gehwege müssen ein Lichtraumprofil von mindesten 2,50 m haben, bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,50 m vorhanden sein um Beschädigungen an Fahrzeugen zu verhindern.

Wir hoffen auf Ihre Mithilfe im Interesse der allgemeinen Sicherheit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Josef Ederer

Erster Bürgermeister

 

Familie

2.085

(Stand 12.03.2024)

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395-690m

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